Maßgeblich für den Infektionsschutz an unserer Schule sind die Vorgaben aus dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Im Interesse des Gesundheitsschutzes für Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte bitten wir darum, die Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten zu beachten. Eine Liste der meldepflichtigen Krankheiten finden Sie hier (§ 34 Infektionsschutzgesetz). Neben den hier angegeben Infektionskrankheiten soll auch eine Influenzaerkrankung (grippaler Infekt mit schwerem Krankheitsgefühl, hohem Fieber, Kopfschmerzen, Husten; Corona-Infektion) bei der Schule gemeldet werden.